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Autorenservice

Artikelaktionen

Richtlinien für die Erstellung von Zeitschriftenbeiträgen in der „jusIT“

1. Ihre Ansprechpartnerin im Verlag 

Daniela de ComtesMag.  Anita Gasteiner

Tel.: +43-1-534 52-1914

Fax: +43-1-534 52-146

E-Mail: jusIT-Zeitschrift@lexisnexis.at

 

 

Für die Inhalte der Zeitschriften ist das Herausgeberteam verantwortlich, dh Manuskripte bitte nach Möglichkeit per E-Mail (im Format MS-Word) an jusIT-Zeitschrift@lexisnexis.at.

 

2. Voraussetzung 

Voraussetzung für die Einreichung eines Manuskriptes an die Redaktion ist, dass die Arbeit noch nicht publiziert oder an anderer Stelle zur Publikation eingereicht wurde. Für den Inhalt der einzelnen Beiträge trägt ausschließlich der Autor die wissenschaftliche Verantwortung. Jeder Beitrag wird einem Begutachtungsverfahren unterzogen, das über

seine Veröffentlichung entscheidet. Der Verfasser wird schriftlich informiert, ob der Beitrag zur Publikation angenommen wurde.

 

3. Das Manuskript

Wir bitten, die Manuskripte nach den neuen Rechtschreibregeln gemäß Duden, 25. Auflage, abzufassen. Zitate sind jedoch weiterhin in der Schreibung des Originals zu belassen. Der Verlag behält es sich vor, Manuskripte, die nach der alten Schreibweise abgefasst sind, gemäß den Regeln der neuen Orthographie zu konvertieren. Dies betrifft aus technischen Gründen den gesamten Text des Manuskripts - auch Originalzitate.

Allfällige Richtigstellungen der Schreibweise von Originalzitaten müssen diesfalls vom Autor im Korrekturabzug vorgenommen werden.

 

4. Form der Manuskripte

4.1 Aufsätze (Muster Anhang I)

a) Titelseite: vollständiger Titel der Arbeit, Namen aller Autoren,Korrespondenzadresse

b) Kurzzusammenfassung (etwa 5-10 Zeilen), Deskriptoren (als Suchworte für Datenbankabfragen), Normenverzeichnis.

c) Zitierungen und Abkürzungen bitte nach den AZR (Friedl/Loebenstein, „Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache“) vornehmen (daher insbesondere Abkürzungen grundsätzlich ohne Punkt). Glossen nach Möglichkeit mit Hinweisen zur Meinung des Autors versehen zB „zust“, „krit“ usw.

d) Gliederung: Dezimalsystem (aus Übersichtlichkeitsgründen nicht mehr als 4 Stellen; falls mehr nötig ist, bitte a), aa) bzw bloße Aufzählungszeichen verwenden).

Beispiel:

1. Unzulänglichkeit der Konkursmasse

1.1. Allgemeines

1.2. Verhältnis des § 47 Abs 2 KO zu § 166 Abs 2 KO

1.3. Konkurs im Konkurs

1.3.1. Lösung durch die deutsche Lehre

1.3.2. Lösung durch die österreichische Lehre

1.3.2.1. ......

a) ......

aa) .......

Anmerkungsapparat: Namen kursiv (keine Vornamen); Erstzitate: Name, Titel (auch bei Beiträgen in Zeitschriften; bei Sammelwerken auch Titel des Sammelwerkes selbst), Jahr, Fundstelle (kein Erscheinungsort); Folgezitate: Name,

Kurztitel (FN ..).

 

e) Richtwert für den Umfang: ca. 20.000 Zeichen [exkl Leerzeichen, inkl Fußnoten]).

 

4.2 Entscheidungsdokumente (Muster Anhang II)

sollen grundsätzlich aus Leitsätzen und einer Anmerkung des Bearbeiters bestehen;

Aufbau: Vorspann (Entscheidungsträger; Bereich; Normen; erkennendes Gericht mit Datum, Aktenzeichen und ggf Stichwort); Titel; Leitsätze; Anmerkungen (vgl Anhang II); Zitierweise wie bei Aufsätzen, allerdings keine Fn.

 

5. Nach der Publikation

Für Abhandlungen und druckfertige Entscheidungen wird an die Verfasser ein Unkostenbeitrag zu vom Verlag festgesetzten Sätzen geleistet. Die Autoren von wissenschaftlichen Abhandlungen erhalten zwei Belegexemplare des entsprechenden Heftes.

 

6. Honorarabrechnung

Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Honorarabrechnung können Sie sich direkt an Frau Helga Czapka wenden:

Helga CzapkaHelga Czapka

Tel.: +43-1-534 52-1006

Fax: +43-1-534 52-140

E-Mail: Honorar@lexisnexis.at